Zugangsvoraussetzungen
Zur Zulassung im Studiengang Politisch-Historische Studien bringen Sie mit:
Ausführliche Erläuterungen zur einschlägigen Berufserfahrung finden Sie hier.
Bitte achten Sie darauf im Rahmen der Bewerbung die aufgeführten Zugangsvoraussetzungen durch Zeugnisse / Bescheinigungen / Begleitschreiben oder ähnliches nachzuweisen. Im Bewerbungsformular werden Sie zudem aufgefordert Ihrer Bewerbung weitere Unterlagen beizufügen. Bitte achten Sie auf eine vollständige Übersendung der Unterlagen. Sollten Sie Unterlagen zum Zeitpunkt des Bewerbungsendes noch nicht vorlegen können, sprechen Sie das weitere Vorgehen bitte im Vorfeld mit der Koordinatorin des Studiengangs ab.
Nächster Studienstart: Oktober 2023
Bewerbungsfrist: bis 30. August 2023
Es gilt jeweils das Datum des Poststempels.
Bewerbungen richten Sie bitte unter Nutzung des unter Downloads abrufbaren Bewerbungsformulars an die Studiengangskoordination:
Wichtig: Bitte senden Sie die Unterlagen als normale Briefsendung und nicht als Einschreiben. Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung von uns.
Studienverlaufsplan für Jahrgang 7: 2023-2025
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Dies ist noch keine Zulassung zum Studiengang. Die endgültige Zulassung durch den Prüfungsausschuss findet Anfang Juni bzw. Anfang November statt.
Wenn es mehr geeignete Bewerber als Studienplätze gibt, entscheidet die Abschlussnote des höchsten erworbenen Hochschulabschlusses.
Bewerbungen, die nach dem 30. August eingehen, können in dem Maße berücksichtigt werden, wie es noch freie Studienplätze gibt.
Nach Abschluss beider Bewerbungsrunden und Bestätigung der Zulassung, nehmen Sie die Einschreibung an der Universität, die Zahlung der ersten Teilsumme der Studiengebühren (3.900 Euro) sowie die Überweisung der Sozialbeiträge für das laufende Semester vor.
Nach dem Eingang dieser Gelder sowie Ihres Einschreibungsantrages erfolgt die endgültige Zulassung zum Studium an der Universität Bonn.
Wenn die Studiengebühren nicht fristgemäß überwiesen werden, verfällt die vorläufige Zulassung und der Studienplatz steht anderen Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung.
Laut Hochschulgesetz NRW müssen sich weiterbildende Studiengänge kostendeckend selbst finanzieren. Insofern kann ein neuer Studienjahrgang erst dann beginnen, wenn genügend Bewerber/innen die Einschreibung die Zahlung der Studiengebühren und Sozialbeiträge vorgenommen haben. Wir behandeln diese kurze Zeit als transparenten Kommunikationsprozess und informieren Sie jederzeit über den Fortgang der Einschreibungen. Sobald die Mindestteilnehmerzahl die Einschreibung vorgenommen hat, erhalten Sie Bescheid von uns. Dieser rechtlich unabdingbare Hinweis soll nicht beunruhigen. Bisher konnte jeder Jahrgang des Weiterbildungsmasters Politisch-Historische Studien wie geplant das Studium aufnehmen.
Wenn der Studiengang ordnungsgemäß begonnen hat, ist in jedem Fall sichergestellt, dass jeder zugelassene Studierende das Studium auch beenden kann.
Für alle Fragen rund um Bewerbung und Zulassung schauen Sie gerne auch in unsere FAQs.